HRM2 für Kirchgemeinden
Per 1. Januar 2019 gelten die kantonalen HRM2-Bestimmungen für Kirchgemeinden.
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), angegliedert bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ), stellt die kantonal einheitliche Anwendung des HRM2-Regelwerkes sicher.
Den Kirchgemeinden steht eine HRM2-Musterjahresrechnung zur Verfügung. Sie ist Teil der Arbeitshilfe Gemeindefinanzen und im Kapitel 10 zu finden. Sie ist im Internet publiziert, unter folgendem Link:
- https://www.gemeinden.dij.be.ch/de/start/arbeitshilfen/gemeindefinanzen.html
- Kontenplan HRM2 für Kirchgemeinden und Gesamtkirchgemeinden
- Leistungen der Kirchgemeinden-Kontierungsanleitung
- Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Antworten für die Kirchgemeinden
(Bearbeitungsstand: November 2021)
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) publiziert jährlich einen Bericht über die Kirchenfinanzen, (letztmals für das Rechnungsjahr 2023, Bericht vom 20. Januar 2025).
Bericht über die Kirchgemeindefinanzen 2023
Bei welchen Finanzthemen sind Einwohner- und Kirchgemeinden aktuell bzw. in Zukunft gefordert? (Stand: Mai 2023)
1. Auswirkungen bzw. Umgang mit Rückgang der Steuererträge (natürliche und juristische Personen)
- Die Liquiditätsplanung bzw. die Sicherstellung von flüssigen Mitteln bekommt einen höherer Stellenwert.
- Eine (mittelfristige, seriöse und realistische) Finanzplanung gewinnt an Bedeutung.
- Gemeinden werden mittelfristig mit Stichworten wie Fremdverschuldung, Bilanzfehlbeträgen und Spar-/Sanierungsmassnahmen konfrontiert sein (z.B. Stadt Bern).
2. Finanzielle Auswirkungen auf Aufwand- und Ertragsseite
- Es ist mit höheren bzw. hohen Hürden für eine (politische) Mehrheit von Steuererhöhungen zur rechnen.
- Es zeichnen sich einschneidende Spar-/Sanierungsmassnahmen ab, insbesondere auch bezüglich Reduktion des Personalaufwandes (z.B. Stadt Bern).
- Der (Kirch-) Gemeinderat muss eine rechtzeitige Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über den Eintritt eines Bilanzfehlbetrages und zu ergreifende Spar-/Sanierungsmassnahmen sicherstellen.
Ergänzung zur Rubrik «Häufig gestellte Fragen / FAQ» - Antworten für die Kirchgemeinden (Stand November 2021).
Frage: Abgeschriebenes Verwaltungsvermögen (Bilanz / Anlagebuchhaltung) – Wie ist bei vollständig, abgeschriebenen Objekten vorzugehen? Wie erfolgt die Berichterstattung bezüglich Ausbuchung von Restwerten?
Antwort: Abgeschriebenes Verwaltungsvermögen (Anschaffungswert = Wertberichtigung) können aus der Bilanz ausgebucht werden (Auflösung WB). Solange die Anlage noch in Betrieb ist, kann sie in der Anlagebuchhaltung als «aktiv» belassen werden. Steht keine Anlagebuchhaltung im Einsatz, müsste für noch in Betrieb stehende Objekte ein Inventar geführt werden.
Vorschlag/Beispiel für den Ausweis im Jahresbericht - Im Anhang wird in einem eigenen Kapitel zum Regelwerk folgende Ergänzung festgehalten:
11.1.6 Ausbuchung abgeschriebenes Verwaltungsvermögen
Folgende Positionen des Verwaltungsvermögens sind abgeschrieben und wurden deshalb ausgebucht:
- 142 Immaterielle Anlagen
- 14200.40 Homepage 42'874.25
- 14200.99 WB Informatik (Software) -42'874.25
Bitte beachten Sie nachstehende «Dokumente» einzelner Kirchgemeinden sowie die allgemein gültige «Mustervorlagen» sowie «Praxishilfen»:
HRM2: Häufig gestellte Fragen - Antworten (FAQ)
Dokumente Ev. Ref. Kirchgemeinde Belp
Dokumente Ev. Ref. Kirchgemeinde Jegenstorf Urtenen
Dokumente Röm. Kath. Kirchgemeinde Langenthal
Jahresrechnung 2020
Budget 2020
Anlagebuchhaltung ab 2015
Kontenplan ab 2014
Liquiditätsplanung ab 2010
Überlegungen zur Festlegung der Abschreibungen
Mustervorlagen
HRM2 Mustervorlage Kirchgemeinden
HRM2 Mustervorlage Kirchgemeinde mit Zahlen
Vorbericht Budget 2019: Mustervorlage Kirchgemeinde (HRM2 nach funktionaler Gliederung)
HRM2 Muster-Kontenplan
HRM2 Muster-Kontenplan
Nachstehende Powerpoint-Präsentationen (deutsch bzw. französisch) wurden an den Informationsveranstaltungen erklärt.
Präsentation zum neuen Rechnungsmodell HRM2
Informatikanbieter Finanzlösungen und Geschäftsverwaltungslösungen von Kirchgemeinden
Arbeitshilfen Gemeindefinanzen
Praxishilfen
HRM2 Finanzplanung Kirchgemeinden vereinfacht
Bericht über die Kirchgemeindefinanzen 2020
Bericht über die finanzielle Situation Kirchgemeinden 2020
Kontenplan HRM2 für Kirchgemeinden und Gesamtkirchgemeinden (Stand: 12. Juli 2018)
Kontierungsanleitung (Ergänzung/Aktualisierung vom 28. Juli 2022)
Leistungen der Kirchgemeinden, Auswertung JR 2016
Rechtliches
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2); Information Nr. 1
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2); Information Nr. 2
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2): Information Nr. 3
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2): Information Nr. 4
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2): Information Nr. 5
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2): Information Nr. 6
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2): Information Nr. 7 - Ausbildung HRM2
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2); Information Nr. 8
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2); Information Nr. 9
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2); Information Nr. 10
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2); Information Nr. 11
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2); Information Nr. 12
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2); Information Nr. 13
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2); Information Nr. 14 (Burgergemeinden)
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2); Information Nr. 15
Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2); Information Nr. 16
Kontenplan HRM2 für Kirchgemeinden und Gesamtkirchgemeinden / Kontierungsanleitung